| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Vorstandsmitglieder. |