Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Aufgabenkreis umfasst die Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen gegenüber dem Verein, die Vornahme von Finanztransaktionen sowie die Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Vereins.
Der Aufgabenkreis umfasst die Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen gegenüber dem Verein, die Vornahme von Finanztransaktionen sowie die Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Vereins.