Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Urkunden der Gesellschaft sind vom Vorsitzer zu unterzeichnen. Urkunden vermögensrechtlichen Inhalts bedürfen der Mitzeichnung des Schatzmeisters.