Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen oder Ähnlichem.