Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus höchstens vier Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.