Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte, die einen Geschäftswert von 500,- EUR übersteigen, sind von beiden Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen.