Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern (stellvertretende Vorsitzende).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.