Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, wobei ein stellvertretender Vorsitzender zugleich die Aufgaben von Schatzmeister/Kassenwart übernimmt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden.
Bei Geschäften über Dauerschuldverhältnisse oder mit einem Wert von über 1.000 Euro ist die Zustimmung von mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied erforderlich.