Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Schatzmeister sowie einer von der Jahreshauptversammlung vor der Wahl des Vorstandes für die Dauer der nächsten Wahlperiode festzusetzenden Zahl von Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.