Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden gemeinsam, im Falle der Verhinderung eines Vorsitzenden durch einen Vorsitzenden und den Schatzmeister oder den Schriftführer (in dieser Reihenfolge), im Falle der Verhinderung beider Vorsitzender durch den Schatzmeister und den Schriftführer gemeinsam.