Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorstand und dem zweiten Vorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied ist hingegen auch einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt, sofern die einzelnen Geschäfte eine Wert von 75,00 Euro nicht übersteigen.