Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte gem. § 26 Abs. 2 BGB in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 500 Euro die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung benötigt wird.