Der Vorstand besteht aus mindestens drei, jedoch nicht mehr als sieben Personen. Der Vorstand kann eines seiner Mitglieder zum Geschäftsführer bestellen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Geschäftsführer allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.