Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei bis vier gleichberechtigten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein für Rechtsgschäfte mit einem Geschäftswert bis 1.000 EUR. Für andere Rechtsgeschäfte ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.