Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und zweiten Vorsitzenden jeweils allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise eingeschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Wert über 3.500 Euro die Zustimmung des Überprüfungsausschusses erforderlich ist.