Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, darunter einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.
Führung der laufenden Geschäfte in den Bereichen Einkauf, Finanzen, Controlling, Personal, Produktion, Marketing, Vertrieb und Qualität. Er ist gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer vertretungsberechtigt.
Führung der laufenden Geschäfte in den Bereichen Einkauf, Finanzen, Controlling, Personal, Produktion, Marketing, Vertrieb und Qualität. Sie ist gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer vertretungsberechtigt.