Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden des Präsidiums, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden des Präsidiums und dem geschäftsführenden Präsidiumsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.