Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten/Vorstandsvorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstandsvorsitzende sowie der Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt.
Beim Verkauf von mehr als 10 Prozent aber weniger als 25 Prozent von Geschäftsanteilen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Beim Verkauf von mehr als 25 Prozent aber weniger als 50 Prozent von Geschäftsanteilen entscheidet die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit.