Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden und ein Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.
Abbuchungen, Zahlungsanweisungen sowie das Online- Banking werden vom Schatzmeister alleine getätigt. Die Vertretungsbefugnis ist jedoch dahingehend eingeschränkt, dass sie nachträglich zu den jeweils monatlichen Sitzungen, spätestens jedoch nach fünf Kalendertagen nach Buchungsdatum einem weiteren Mitglied des Vorstands zur Prüfung vorgelegt und durch Unterschrift endgültig bestätigt werden müssen. Das sind der/die Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied. Im Verhinderungsfall der/des Vorsitzenden erfolgt die geforderte Unterschrift durch den/die stellvertretende Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied.