Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei, höchstens fünf Personen: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und ggf. bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von € 5000,00 bedarf es der Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.