Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Personen. Im einzelnen sind dies folgende Positionen: der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schriftführer/Pressewart und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.