| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretung des Vorstands wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000 Euro (Fünftausend Euro) der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. |