Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden und dem Kassenführer.
Der Verein wird gemäß § 26 BGB rechtsverbindlich durch ein Mitglied des Vorstands vertreten.
Die jeweiligen Mitglieder des Vorstandes dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.