Der Hauptvorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Ligaobmann.
Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung sind jeweils der erste und der zweite Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Hauptvorstandes berechtigt.