Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und ein Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.