Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus dem Präsidenten und vier Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Wirkungskreis:Vertretung des Verbandes für Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er hat gemeinsame Vertretungsbefugnis mit einem/r besonderen Vertreter/in gem. § 30 BGB.
Wirkungskreis: Führung der Geschäftsstelle, politische und kaufmännische Angelegenheiten. Sie hat gemeinsame Vertretungsbefugnis mit einem/r besonderen Vertreter/in gem. § 30 BGB.