Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem ersten Kassierer, dem ersten Schriftführer und dem ersten technischen Leiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder durch den ersten Kassierer, ersten Schriftführer und ersten technischen Leiter gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz; Beteiligung an Gesellschaften; Aufnahme von Darlehen.