Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Befreiung für Rechtsgeschäfte ab einem Wert von 500,00 Euro bedarf der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung für das Rechtsgeschäft.