Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein über eine Summe von 250 EUR hinaus verpflichten, ist die vorherige Zustimmung des Vorstandes im Sinne § 6 (4) erforderlich.