Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden (Direktorium), dem Schriftführer, dem Schatzmeister und weiteren Mitgliedern.
Die Mitglieder des Vorstands haben bei der Aktivvertretung Einzelvertretungsmacht.
Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000 Euro im Einzelfall die Zustimmung der Mehrheit des Vorstands erforderlich ist.