Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch Ersten Vorsitzenden oder den Zweiten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.