Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Schriftwart und maximal zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Bei Finanzangelegenheiten sind die Unterschriften des Vorsitzenden oder des Stellvertreters und des Kassenwartes notwendig. Das Ausleihen von Geldern der MFFB ist unzulässig, ausgenommen Geldanlagen bei Banken und Sparkassen.