Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden/Generaldirektor, dem stellvertretenden Vorsitzenden/Generaldirektor, dem dem Schriftführer, drei Beisitzern und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.