| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dessen beiden Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder die beiden stellvertretenden Präsidenten gemeinsam. |