Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam.
Über Grundstücks- und Kreditgeschäfte sowie Verpflichtungen über 5.000 Euro entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.