Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Zur rechtsverbindlichen Vertretung ist die gemeinsame Zeichnung durch zwei im Sinne von § 26 des BGB außenvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder erforderlich.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.