Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den beiden Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Aufgabenkreis: Wahrnehmung der laufenden Geschäfte des Vereins und der Leitung der Geschäftsstelle. Die Beauftragung bezieht sich auf Rechtsgeschäfte, mit denen Verpflichtungen bis zur Wertgrenze von 5.000,00 EUR eingegangen werden sowie Personalangelegenheiten für die nachgeordneten Mitarbeiter/innn mit Ausnahme der dem Vorstand vorbehaltenen Entscheidungen der Einstellung und Entlassung.