Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Generalsekretär, der Schatzmeister und drei weitere Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.