Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstands wird dahingehend beschränkt, dass er bei Rechnungsgeschäften und rechtlichen Verpflichtungen des Vereins bei mehr als 2.500 Euro verpflichtet ist, zuvor die Zustimmung des Gesamtvorstandes einzuholen.