Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus höchstens sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der erste stellvertretende Vorsitzende, der zweite stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.