Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden/Schatzmeister, einem Schriftführer und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Für rechtsgeschäftliche Handlungen mit einem Gegenstandswert über 20.000 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.