Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 5.000 Euro verpflichten, ist der Vorstand nur mit zustimmenden Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt.