Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter, dem zweiten Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende, der erste Stellvertreter und der Kassenwart vertreten allein.