Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, (weiteren Stellvertretern des Vorsitzenden). Der Vorstand kann um zwei weitere von der Mitgliederversammlung zu wählende Beisitzer erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.