Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie dem Kassierer und seinem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder einen der stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.