Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem ersten Stellvertreter, einem zweiten Stellvertreter, dem Kasseierer, dem Schriftführer und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder ersten Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.