Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, darunter der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Geschäften ab einem Betrag von 50.000,00 EUR muss die Einwilligung eines anderen Vorstandsmitgliedes eingeholt werden.