Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenführer und einem Mitglied ohne Geschäftsbereich.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Ausgenommen davon sind Bankgeschäfte, bei denen der Vorsitzende und der Kassenführer unterschriftsberechtigt sind. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden oder des Kassenführers ist der stellvertretende Vorsitzende für Bankgeschäfte vertretungsberechtigt.