Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder durch zwei sonstige Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 200 Euro belasten, bedarf es eines Vorstandsbeschlusses mit 2/3 Mehrheit.