| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Mitgliedern, nämlich dem Präsidenten, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Geschäftsführer zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |